Die Umzugscheckliste

 

Ohne Stress ist ein Umzug durchaus möglich! Mit der folgenden Checkliste gelingt es!

 

1.       Etwa einen Monat vor dem Umzug

2.       Neue Adressen bekannt geben!

3.       Verträge rund um die Wohnung

4.       Anbieter von Festnetzanschluss und evtl. Internetanschluss (Anschluss ummelden oder neu beantragen)

5.       Strom

6.       Gas

7.       Wasser

8.       Fernwärme

9.       Ämter/Behörden

10.   Straßenverkehrsamt, um Kfz-Zulassung umzuschreiben

11.   Finanzamt

12.   Kindergarten/Schule

13.   Evtl. Agentur für Arbeit

 

Übrigens:

 

Offiziell beim Einwohnermeldeamt ummelden sollten Sie sich erst nach dem Umzug

1.       Versicherungen

2.       Krankenkasse

3.       Haftpflicht

4.       Hausrat

5.       Kfz-Haftplicht

6.       Lebensversicherung

7.       Berufsunfähigkeitsversicherung

8.       Unfallversicherung

9.       Hausratversicherung

10.   evtl. weitere

11.   Bank

12.   Girokonto

13.   Kreditkarten

14.   Depots

15.   Bausparvertrag

16.   Sonstige

17.   Gebühren-Beitragsservice

18.   Mobilfunkanbieter

19.   Ärzte

20.   Steuerberater

21.   Anwalt

22.   Abonnements

23.   Mitgliedschaften (z.B. Fitnessstudio, Verein)

 

Manchmal vergisst man im Trubel einige Adressaten oder Institutionen. In diesem Fall wäre ein Postnachsendeantrag von Nutzen, allerdings kostet dieser ca. 30 Euro im Monat plus Gebühren für Pakete oder Päckchen!

 

Umzug-Tipps: Die Vorbereitung

 

1.       Aufräumen und ausmisten! Keller und Boden entrümpeln.

2.       Wertvolle Sachen verkaufen (die Umzugskosten werden noch hoch genug)

3.       Sperrmüll entweder schon wegfahren oder Termin anmelden (übernimmt kostenpflichtig auch die gebuchte Spedition)

4.       Transporter mieten oder Spedition beauftragen

5.       Mit Schönheitsreparaturen beginnen

6.       Sonderurlaub beim Arbeitgeber einreichen

7.       Schilder für den Tag des Umzugs beantragen, die das Halteverbot anzeigen (macht auch die Spedition)

8.       Übergabetermin für alte und neue Wohnung absprechen

9.       Eventuell Babysitter organisieren

10.   Freunde fragen, ob sie mit anpacken (oder Umzugsunternehmen beauftragen)

11.   Falls du wegen des Jobs umziehst: Entscheide dich, ob du für die Steuererklärung Belege sammeln möchtest oder lieber die Umzugskostenpauschale nutzen willst (zur Not einen Fachmann fragen)

12.   Umzug-Tipps: Etwa zwei Wochen vorher

13.   Weiter entrümpeln (braucht man wirklich diese Popcorn-Maschine?)

14.   Mit dem Packen beginnen. Dabei die Kartons möglichst so beschriften, dass a) die Umzugshelfer bzw. Profis vom Umzugsunternehmen wissen, in welchen Raum sie sollen und b) du selbst den Überblick behältst, was in welchen Kartons liegt

15.   Die Tiefkühltruhe leer schlemmen und danach den Gefrierschrank abtauen

16. Umzug-Tipps: ein bis zwei Tage vorher

17.   Möbel abbauen. Dabei die Teile mit Bleistift beschriften und die Schrauben in kleinen Tütchen sammeln und direkt am jeweiligen Teil befestigen

18.   Empfindliche Böden wie Parkett und Laminat mit Pappe oder ähnlichem Material schützen, damit sie beim manchmal hektischen Werkeln nicht allzu sehr zerkratzen

19.   Ausreichend Müllbeutel, Reinigungsmittel besorgen

20.   Möbelstellpläne für die neue Wohnung erstellen

21.   Werkzeugkiste packen

 

Umzug-Tipps: Einen Tag vorher

1.       Packen der letzten, wichtigen Dinge, z.B. wichtige Unterlagen, Wertgegenstände,

2.       Kleidung für den Umzugstag herauslegen

3.       Kühlschrank abtauen, Gefrierschrank abtauen

4.       Pflanzen verpacken, kleinere in Kartons mit Zeitungspapier als Puffer

5.       Verbandkasten herauslegen

6.       Werkzeugkiste bereitstellen

7.       Empfindlichen Fußboden abdecken

8.       Umzugsfahrzeug abholen, sofern Sie keinen Umzugsunternehmen gebucht haben

 

9.  Umzug-Tipps: Am Umzugstag

 

10.   Zählerstände ablesen (Wasser, Strom, Gas, Fernwärme)

11.   Snacks vorbereiten, für Mitarbeiter eines Umzugsunternehmen kein MUSS, trotzdem sind auch diese dafür sehr dankbar

12.   Private Helfer oder Mitarbeiter der Spedition einweisen, insbesondere auf Zerbrechliches hinweisen

13.   Klingel- und Türschilder abnehmen

14.   In der neuen Wohnung

15.   Beim Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Einzug melden

16.   Grandioses Dankeschön-Essen für alle Helfer organisieren.

17.   Möglichkeiten, um Ihre Umzugskosten abzusetzen:

18.   So können Sie Umzugskosten geltend machen:

19.   Werbungskosten

20.   Haushaltsnahe Dienstleistungen

21.   Außergewöhnliche Belastungen

22.   Sonderausgaben

23.   Betriebsausgaben

 

Müssen Sie berufsbedingt umziehen, können Sie einen großen Teil der Umzugskosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben.

 

Voraussetzungen:

 

1.       Mindestens eine der folgend genannten Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit das Finanzamt Ihre Ausgaben als abzugsfähig   anerkennt:

2.       Antritt des allerersten Jobs

3.       Arbeitsplatzwechsel oder Versetzung (ggf. in eine andere Stadt)

4.       kürzerer Arbeitsweg (täglich mind. eine halbe Stunde schneller)

5.       Einzug oder Auszug in/aus eine/r Dienstwohnung oder Zweitwohnung

6.       Rückkehr aus dem Ausland zum Antritt einer neuen Stelle in Deutschland

7.       Nachweislich ist ein Arbeitsvertrag oder die Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich.

 

Für Studenten und Auszubildende gilt: 

 

Sie können die Umzugskosten als Sonderkosten geltend machen, wenn Sie für Ihre erste Berufsausbildung umziehen müssen!

 

"Allgemeine Kosten":

 

Es gibt eine Vielzahl allgemeiner Kosten, die Sie in voller Höhe in der Steuererklärung angeben können.

Transportkosten für den Hausrat (Umzugsunternehmen, Miettransporter, Kosten     für Verpackungen)

Reise- und Übernachtungskosten (z. B. für eine Wohnungsbesichtigung)

doppelte Miete während der Umzugsphase

Makler- und Besichtigungskosten

Provision für einen Makler

Nachhilfe für Kinder, um Unterrichtsstoff am neuen Wohnort nachzuholen (max. 1.926 Euro seit 01.02.2017)

Um diese nachweisen zu können, benötigen Sie Belege, Quittungen und Rechnungen.

 

!!! Viele Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten eines berufsbedingten Umzugs. In diesem Fall können Umzugskosten, die der Arbeitgeber trägt, nicht noch mal in der Steuererklärung geltend gemacht werden!!!